Baubegleitende Qualitätssicherung




Baumängel frühzeitig erkennen. Ein erfolgreiches Frühwarnsystem am Bau.


Die baubegleitende Qualitätskontrolle ist ein Kompaktangebot zur Qualitätssicherung. Bauherren werden damit bei der Durchsetzung des vertraglichen Anspruches auf fachgerechte, mängelfreie Ausführung der Leistungen gemäß den Regeln der SIA unterstützt. Durch regelmäßige Kontrollen während des Bauablaufs wird einerseits Mängeln vorgebeugt. Frühzeitig erkannt, lassen sie sich diese andererseits unverzüglich beseitigen.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle beschränkt sich aber nicht nur auf die Kontrolle der Ausführung, sie umfasst auch die Betreuung bis zur Bauabnahme.

Der Grund dafür ist, dass Bauherren während der Baumaßnahmen sowohl im Alt- als auch im Neubau nicht nur mit Baumängeln konfrontiert werden, sondern oft auch mit Abweichungen von der Baubeschreibung, mit Baukostenüberschreitungen und Terminverzögerungen sowie der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins.


Katastrophale Folgen kann eine Firmeninsolvenz haben. In solchen Situationen benötigen Bauherren einen Partner, der einen Interessenausgleich zwischen allen am Bau Beteiligten anstrebt und bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten fachtechnische Unterstützung anbietet.


In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass die Leistungsbeschreibungen als wichtigster Bestandteil des Vertrages unvollständig oder zu allgemein formuliert sind. Werden Details in der Ausführung und Materialwahl erst nach Vertragsabschluss festgelegt, hat der Bauherr in den Nachverhandlungen wenig Spielraum. Er muss sich dann auf das Angebot der Firma einlassen und darüber hinausgehende Wünsche, die er vor Vertragsabschluss als Standard hätte durchsetzen können, unter der Rubrik „Sonderwünsche“ meist teuer bezahlen.



Angebot beim Neubau


Die baubegleitende Qualitätskontrolle umfasst mindestens folgende Kontrollen: Rohbau, Dachstuhl, Dacheindeckung und Klempnerarbeiten, Flachdach, Fenstereinbau, Innenputz, Unterlagsböden, Plattenarbeiten, Innenausbau und die Fachbegleitung zur Abnahme. In Abhängigkeit vom Bauablauf können einzelne Kontrollen zusammengelegt werden.


Alle Baustellenbesuche werden elektronisch protokolliert. Damit erhält der Bauherr eine Text- und Bilddokumentation vom Stand der Bauarbeiten und den beim jeweiligen Besuch festgestellten Baumängeln.

Deren Beseitigung kontrolliert die örtliche Bauleitung bzw. der Bauherrenberater beim nächsten Baustellentermin.


Die fachliche Unterstützung des Bauherren bei der Abnahme des Bauvorhabens setzt den Endpunkt der baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Im Abnahmeprotokoll müssen Restarbeiten und Mängel mit Fristsetzung dokumentiert und Vorbehalte zum Beispiel zur Vertragsstrafe erklärt werden.



Angebot beim Altbau


Anders ist es im Altbau. Meist entsprechen die Bauteilkonstruktionen und technischen Anlagen nicht mehr dem heutigen Stand der Bau- und Energietechnik.

Weil Planungsunterlagen lückenhaft oder gar nicht mehr vorhanden sind, bleibt nicht selten die ursprüngliche Konstruktion von Bauteilen im Dunkeln. Diverse, zum Teil nicht normgerecht ausgeführte Umbauten erschweren beabsichtigte Baumaßnahmen zusätzlich. Deshalb ist eine detaillierte und fundierte Begutachtung und Beurteilung der Bausubstanz mit Kostenschätzung zwingend notwendig.

Ein solcher Check gestattet Bauherren eine Einschätzung der notwendigen Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen. Zugleich ist er Voraussetzung für die baubegleitende Qualitätskontrolle im Altbau.


Vorhandene Planungsunterlagen, Leistungs- und Kostenangebote für die Ausführung von Bauleistungen werden geprüft, Hinweise für die Vertragsgestaltung gegeben. Die Ausführung der vereinbarten Modernisierungsmaßnahmen wird entsprechend auf der Baustelle kontrolliert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Übereinstimmung von Sanierungserfordernis und Sanierungsmaßnahme.

Wie bei der baubegleitenden Qualitätskontrolle im Neubau werden die Ergebnisse der Kontrolle und Begutachtung in Begehungsberichten detailliert dokumentiert, Mängel im Einzelnen aufgezeigt und deren Beseitigung kontrolliert. Bei der Abnahme der Bauleistungen als Abschluss der baubegleitenden Qualitätskontrolle stehe ich dem Bauherren beratend zur Seite.


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